Kurz vor Weihnachten hat der Gemeinderat die Statutenrevisionen der vier stadteigenen Wohnbaustiftungen, der PWG, der Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen, der Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien sowie der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich, abgeschlossen.
Insbesondere die PWG ist mit ihren knapp 2’000 Wohnungen relativ bekannt. Die Stiftung kauft vorwiegend Häuser von Privaten mit der Vorgabe, die Mietverhältnisse eins-zu-eins zu übernehmen, was ja an sich gut ist. Zahlt die PWG aber für eine Liegenschaft mehr als sich über die Mieterträge finanzieren lässt, kann sie beim Stadtrat sogenannte Abschreibungsbeiträge beantragen. So hat beispielsweise die PWG im vergangenen Jahr in Zürich-Oerlikon für 4,4 Millionen Franken ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen gekauft. Der Stadtrat hat dann Abschreibungsbeiträge in der Höhe von 800’000 Franken aus Steuergeldern für das Haus gezahlt, damit die Wohnungen zu den gleichen Mietzinsen weitervermietet werden können. Das heisst, jede der fünf Wohnungen wurde mit durchschnittlich je 160’000 Franken Steuergeldern subventioniert. Wer darin wohnt, ist aber egal. Es könnte auch ein Millionär allein in einer günstigen 4-Zimmer-Wohnung wohnen und käme in den Genuss dieses (indirekt) subventionierten Wohnens.
Die FDP hatte deshalb den Antrag gestellt, wenn Steuergelder für solche Abschreibungsbeiträge eingesetzt werden, dass – und nur dann – Belegungs- und Einkommensvorschriften zum Zuge kommen. Die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat hat dies aber abgelehnt. Lieber bewirtschaftet die SP und ihre Verbündeten weiter das Thema «günstiges Wohnen», als dass das mit Steuergeldern subventionierte Wohnen für die Richtigen und nicht für die Reichen ist.
Desweitern anerkennt die links-grüne Mehrheit diese Art von eingesetzten Steuergeldern nicht mal als Subvention. Dabei ist es nichts anderes als eine Subvention, sobald Steuergelder fliessen um eine Wohnung zu verbilligen. Ich möchte damit keinesfalls sagen, dass es keine subventionierten Wohnungen geben soll, aber aus Gründen der Fairness müssten in meinen Augen alle mit Steuergeldern subventionierten Wohnungen Belegungs- und Einkommensvorschriften haben.
Zum Schluss noch dies: Manchmal finden sich auch Politikerinnen und Politiker aller Couleurs. So hat der Gemeinderat ohne Gegenstimme ein Postulat eines SP-Ratskollegen und mir überwiesen, welche eine rollstuhl-, kinderwagen- und rollatorgängige Erschliessung des Schanzengrabens fordert. Einige Teilstücke dieses schönen und direkten Fusswegs sind nämlich zurzeit nur über Treppen (ohne Rampen) erreichbar.
Artikel erschienen im «Zürich Nord»