Die Stadtzürcher Stimmbevölkerung stimmte am 18. Juni 2023 dem Gegenvorschlag zur Initiative «Ein Lohn zum Leben» zu. Obwohl die Vorlage des Stadtrats in Art. 2 Abs. 2 lit. a bis f bereits sechs Ausnahmen enthält, gibt Artikel Art. 2 Abs. 3 der Vorlage dem Stadtrat die
Möglichkeit, weitere Ausnahmen vorzusehen. Neben der offenen Frage um die Rechtmässigkeit dieses kommunalen Mindestlohns, wird der Stadtrat wohl weitere Ausnahmen für die pauschalisierte Mindestlohnvorlage vorsehen müssen, damit nicht gut-funktionierende Konstrukte verhindert werden. Auch bei den Kontrollen stellen sich noch viele Fragen. Zusammen mit meiner Kollegin Mélissa Dufournet habe ich deshalb im Gemeinderat eine Interpellation eingereicht. Link zum Geschäft
Auch nach der Abstimmung zum Mindestlohn gibt es noch viele offene Fragen und Problemstellungen

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