Wiederholt machen Personen aus der linksextremen Besetzerszene Schlagzeilen. Immer wieder kann beobachtet werden, dass der Stadtrat der Stadt zrüich und allen voran die Sicherheitsvorsteherin Rechtsungleichheit und rechtsfreie Räume duldet, sofern sie aus der linksextremen Szene besetzt oder benützt werden.
In diesem Zusammenhang habe ich dem Stadtrat die untenstehenden Fragen gestellt. Die Antworten sollten anfangs Oktober eintreffen.
- In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 2025/405 schreibt der Stadtrat unter anderem: «Einzelne besetzte Objekte dienten der linksextremen Szene als Versammlungsort und werden auch aktuell in dieser Weise genutzt.». Um welche Objekte handelt es sich und was wurde und wird aktuell dagegen unternommen?
- In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 2026/19 schreibt der Stadtrat in der Antwort auf Frage 2, dass bei besetzten Liegenschaften, die als Veranstaltungsort benützt werden, keine Brandschutzkontrollen durchgeführt werden, weil sie nicht bewilligt seien. Die alte Post Wipkingen ist dem Vernehmen nach so ein Veranstaltungsort. Wurden dort Kontrollen hinsichtlich Feuerpolizei, Gesundheits-, Jugendschutz o.ä. durchgeführt?
- Hat die Stadt Zürich in der Vergangenheit bei Haus- oder Arealbesetzungen schon einmal Haftungsgarantien für die Werkeigentümerhaftung übernehmen müssen? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?
- Die Alte Post Wipkingen befindet sich im Eigentum der Stadt Zürich. Die heutige Verwendung ist weder baurechtlich möglich noch bewilligt. Die Stadt Zürich ist also Eigentümerin und Kontrollinstanz. Welche juristische Verantwortung hätte die Stadt Zürich oder einzelne Personen aus Stadtrat oder Verwaltung, wenn sich dort etwas Schlimmes ereignen würde (wie z.B. in Grans-Montana)?
- Am Wochenende 28.-30. August besetzten gemäss Medienmitteilung der Stadtpolizei «vermummte Personen […] aus der linksextremen Szene» den Lindenhof und die Sicherheitsvorsteherin habe entschieden, den unbewilligten Anlass zu tolerieren.
- Hat die Stadtpolizei Personalien aufgenommen (z.B. «Veranstalter»)? Wenn nein, warum nicht?
- Gemäss Medienmitteilung gab es verschiedene Lärmklagen? Was hatte die Stadtpolizei dabei unternommen? Wurden deswegen Bussen ausgestellt? Wenn nein, weshalb nicht?
- Wie hoch ist der Sachschaden u.A. durch die zahlreichen Sprayereien? Wurden auch denkmalgeschützte Objekte oder Bäume beschädigt, wenn ja, welche?
- Wurde Abfall hinterlassen? Wenn ja, wieviel?
- Werden Sachschäden oder Aufwendungen für die Abfallentsorgung den verantwortlichen Personen in Rechnung gestellt? Wenn nein, warum nicht?
- Wäre das Vorgehen des Stadtrats bei den Sachverhalten in Fragen 1, 3 oder 4 gleich, wenn es nicht Personen aus der linksextremen, sondern solche aus der rechtsextremen Szene wären? Wenn nein, warum nicht?
Link zum Geschäft im Gemeinderat: https://www.gemeinderat-zuerich.ch/geschaefte/detail.php?gid=67db4283c00946d7a82f61ac0d6f3e65