Martina Zürcher-Böni Uncategorized Die Meinungsfreiheit hört nicht am Ende der eigenen Meinung auf

Die Meinungsfreiheit hört nicht am Ende der eigenen Meinung auf

Im Zürcher Gemeinderat hielt ich am 19. August aus aktuellem Anlass folgende persönliche Erklärung:

Wenn die Sicherheitsvorsteherin und der rot-grüne Stadtrat vor linksextremen gewaltbereiten Brigaden einknickt:

Aus den Medien hat man entnehmen können, dass eine friedliche, wenn auch durchaus «kontroverse» Gruppierung ordentlich um eine Demonstrationsbewilligung ersucht hat, diese aber nicht bewilligt hat bekommen. Sozusagen schockiert hat mich, dass diese Bewilligung nicht erteilt wurde, weil die Stadtpolizei offenbar den Schutz des Demonstrationsumzuges vor gewaltbereiten linken Gegendemonstranten nicht gewährleisten kann – oder will.

Meinungsfreiheit heisst für mich als Freisinnige, dass man verschiedene Meinungen zulässt, auch wenn es nicht die eigene ist. Im konkreten Beispiel ist auch nicht meine. Aber offensichtlich haben in der Stadt Zürich bestimmte – gewalttätige – Gegengruppierung faktisch ein Vetorecht, wo sich die Sicherheitsvorsteherin davor beugt.

Während die Stadtpolizei bei kritischen Fussballspielen oder dem 1. Mai zusätzlich die Unterstützung der Kantonspolizei anfordert und damit in der Lage ist, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, scheint das beim Demonstrationsrecht für die Stadtratsmehrheit nicht möglich zu sein – wenn es eine ihr nicht genehme Meinung betrifft. Das gibt mir und vielen anderen zu denken. Das ist schlicht schwach, unliberal und es drängt sich auf, das Sicherheitsdepartement erneut umzubenennen.

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